Die Tier-Trauerfeier

Ein liebes Tier, das uns lange begleitet, getröstet und unterhalten hat, ein treuer Weggefährte, der uns ohne Vorbehalt seine Zuneigung entgegengebracht hat, ist verstorben. Da ich selbst bereits oft Abschied von meinen geliebten Tieren nehmen musste, weiß ich, wie schmerzhaft das ist. Daher kann ich Euch voller Empathie meine Zeremonie anbieten, egal ob auf der Wiese, im Garten, an eurer kleinen Gedenkstätte, Ihr seid frei in Eurer Auswahl. Ich schaffe Euch einen ruhigen Moment, der Euch in friedlicher Erinnerung bleibt und Euch lächelnd an die gemeinsame Zeit zurückblicken lässt.

Hier ein paar nüchterne Fakten zur Tierbestattung

Ja. In vielen Fällen können Katzen, Hunde und Kleintiere im Garten beerdigt werden, es sei denn, Sie leben an einem Wasser- oder Naturschutzgebiet. Ausnahme ist aufgrund des Grundwasserspiegels das Bundesland Bremen, wo das Begraben eines Tieres im Garten grundsätzlich verboten ist.

Wenn das Tier im Garten beigesetzt wird, muss das Grab des Haustieres mindestens zwei Meter tief und zwei bis drei Meter von einem öffentlichen Bürgersteig entfernt sein. Tiere, die an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind, dürfen jedoch nicht m Garten beerdigt werden.

Seit einigen Jahren ist die Bestattung von Pferden erlaubt. Somit muss es nicht mehr zwangsläufig von der Tierverwertung entsorgt werden, sondern ermöglicht dem treuen Wegbegleiter die letzte Ruhe und einen würdevollen Abschied. Die Asche kann dann mit einer Trauerzeremonie im Garten beigesetzt werden. Es gibt sogar die Möglichkeit, aus der Asche einen Kristall herstellen zu lassen. Für die Einäscherung gibt es entsprechende Formulare, die werden vom Krematorium ausgehändigt.

Eine ganz besonders schöne Art, sich von seinem Tier zu verabschieden, ist die Möglichkeit, der „Baum des Lebens“ Bestattung.  Hier dient die Asche als Nahrung für den jungen Baum, der in den eigenen Garten gepflanzt werden kann, somit ist auch hier die Nähe zum Tier immer da.

Es werden auch feste Grabstätten für Tiere angeboten. Derzeit gibt es hierzulande mehr als 100 Tierfriedhöfe. Das Tier kann in einem Sarg beerdigt werden, auch ein Grabstein ist gestattet. Allerdings ist der Platz auf Tierfriedhöfen begrenzt. Daher bieten sich Urnenbeisetzungen in einem Bestattungswald oder Friedwald an. An diesen Gedenkstätten kann man vorab schon einen Platz für sich sowie für das Tier reservieren.